Aktuelle Hinweise zur Lohnbuchhaltung (Lohnsteuer)

Das Steuerentlastungsgesetz (StEntlG) 2022 ist unter Dach und Fach (BGBl I 2022, 749). Von der Energiepauschale über den Kinderbonus bis hin zu höheren Pauschalen und Freibeträgen sollen die Steuerzahler entlastet werden. Einige wesentliche Änderungen haben wir Ihnen im Folgenden zusammengestellt. Wir geben Ihnen praxisnahe Hinweise an die Hand, mit denen Sie die Arbeitgeber in Ihrer Mandantschaft jetzt unterstützen können.

Anhebung des Grundfreibetrags

Der Grundfreibetrag steigt rückwirkend zum 01.01.2022 von derzeit 9.984 € (19.968 € bei Zusammenveranlagung) um 363 € auf 10.347 € (20.694 € bei Zusammenveranlagung).

Die Anhebung soll die gestiegene Inflationsrate für 2021 und für 2022 berücksichtigen.

Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags

Der Gesetzgeber hat auch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag rückwirkend zum 01.01.2022 um 200 € auf 1.200 € erhöht. Diese Anhebung betrifft nur Personen mit Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit in den Steuerklassen I bis V und wirkt unmittelbar auf die Höhe der Lohnsteuer.

Für Betriebsrentner, bei denen stattdessen der Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 € zu berücksichtigen ist, ergibt sich keine Änderung.

Folgewirkungen und rückwirkende Änderung des Lohnsteuerabzugs 2022