Voraussichtlich bis Ende August 2021 kann die Überbrückungshilfe III für die Mandanten beantragt werden. Eine Verlängerung dieser Frist ist - wie auch bei den vorangegangenen Fördermaßnahmen - nicht ganz unwahrscheinlich. Nunmehr wurde die Corona-Hilfe um den Eigenkapitalzuschuss aufgestockt. Darüber hinaus wurde das KfW-Sonderprogramm verlängert. Dieser Beitrag gibt Ihnen einen Überblick über aktuelle Fördermaßnahmen.
Anspruchsberechtigt sind Unternehmen mit einem Umsatzeinbruch von mindestens 50 % in mindestens drei Monaten im Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021. Der neue Eigenkapitalzuschuss zur Substanzstärkung beträgt bis zu 40 % des Betrags, den ein Unternehmen für die förderfähigen Fixkosten nach Nummer 1-11 erstattet bekommt. Der Eigenkapitalzuschuss ist gestaffelt und steigt an, je länger Unternehmen einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 % erlitten haben. Gezahlt wird er ab dem dritten Monat des Umsatzeinbruchs und beträgt in diesem Monat 25 %. Im vierten Monat mit einem Umsatzeinbruch von mindestens 50 % erhöht sich der Zuschlag auf 35 %; bei fünf oder mehr Monaten erhöht er sich noch einmal auf 40 % pro Monat. Für die einzelnen Monate ergeben sich somit folgende Fördersätze:
Monate mit Umsatzeinbruch ≥ 50 % | Zuschlag |
---|---|
1. und 2. Monat | kein Zuschlag |
3. Monat | 25 % |
4. Monat | 35 % |
5. und jeder weitere Monat | 40 % |
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