06/2021 - Umsatzsteuer
Das BMF gewährt eine befristete Billigkeitsregelung für Sachspenden. Danach wird bei Waren, die von Einzelhändlern, die durch die Corona-Krise unmittelbar und nicht uner-heblich negativ wirtschaftlich betroffen sind, an steuerbegünstigte Organisationen ge-spendet werden, auf die Besteuerung einer unentgeltlichen Wertabgabe verzichtet.