I.
Streitig ist im Hauptsacheverfahren 13 K 2067/02, ob ein als Obstgarten genutztes Grundstück steuerfrei entnommen werden konnte (§ 52 Abs. 15 Sätze 4 und 6 des Einkommensteuergesetzes - EStG - 1996) oder ob überhaupt eine wirksame Entnahme dieses Grundstücks vorliegt.
Wegen des Sachverhalts im Einzelnen wird auf die Einspruchsentscheidungen vom 3. April und 11. Juli 2002, die Akten und die von den Beteiligten eingereichten Schriftsätze Bezug genommen.
Der Antragsteller beantragt,
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