Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des 20. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 22. April 2020 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens einschließlich der durch die Nebenintervention verursachten Kosten trägt die Klägerin.
Die Klägerin ist eine Kommanditgesellschaft, die sich seit 27. April 1998 in Liquidation befindet. Kommanditisten der Klägerin waren die Streithelfer der Beklagten Dr. G. B. und Dr. J. B. mit einer Einlage von jeweils 30.000 DM, E. B. mit einer Einlage von 60.000 DM, A. S. mit einer Einlage von 24.000 DM und F. S. mit einer Einlage von 16.000 DM. Komplementärin der Klägerin war die L. - XXX Beteiligungs GmbH, deren Geschäftsführer die Streithelfer der Beklagten waren. Die Beklagte, an der die Klägerin einen Kommanditanteil von 15.600 DM hielt, ist die Herausgeberin der S. Zeitung.
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