SG Düsseldorf, vom 09.11.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 15 RJ 93/98
Anerkenntnis durch Erklärung des Rentenversicherungsträgers
BSG, Beschluß vom 21.06.2000 - Aktenzeichen B 12 RJ 3/00 B
DRsp Nr. 2000/7843
Anerkenntnis durch Erklärung des Rentenversicherungsträgers
1. Bei der Erklärung eines Rentenversicherungsträgers, der Kläger habe dem deutschen Sprach- und Kulturkreis angehört, handelt es sich nicht um ein Anerkenntnis iS. des § 101 Abs. 2SGG. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]