Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Köln vom 08.06.2020 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Anerkennung eines Arbeitsunfalls.
Die am 00.00.1995 geborene Klägerin war als Produktionsmitarbeiterin bei der Fa. T GmbH, einem Hersteller elektrischer Geräte, beschäftigt.
Am 11.05.2019, einem Samstag, nahm sie mit ihrem eigenen Motorrad an einem Fahrsicherheitstraining für Motorräder auf einem ADAC-Verkehrsübungsplatz in P teil. Die Klägerin verlor bei einer Übungseinheit die Kontrolle über ihr Motorrad, stürzte und verletzte sich an der rechten Hand (Riss des Sehneninnenbandes des rechten Daumens).
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