Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Kassel vom 23. Februar 2016 wird zurückgewiesen.
II.Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt die Feststellung eines Ereignisses vom 30. August 2010 als Arbeitsunfall.
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