LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 14.07.2021
L 17 U 155/20
Normen:
SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 1; SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1-2; SGB VII § 136 Abs. 3 Nr. 1; SGB IV § 7 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen:
NZS 2022, 153
Vorinstanzen:
SG Dortmund, vom 04.02.2020 - Vorinstanzaktenzeichen S 17 U 237/18

Anerkennung eines Unfallereignisses während der Teilnahme an einer Laufveranstaltung als Arbeitsunfall in der gesetzlichen UnfallversicherungKein sachlicher Zusammenhang zur versicherten Tätigkeit im Hinblick auf eine sportliche Betätigung als Betriebssport oder eine Teilnahme an einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.07.2021 - Aktenzeichen L 17 U 155/20

DRsp Nr. 2021/16941

Anerkennung eines Unfallereignisses während der Teilnahme an einer Laufveranstaltung als Arbeitsunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung Kein sachlicher Zusammenhang zur versicherten Tätigkeit im Hinblick auf eine sportliche Betätigung als Betriebssport oder eine Teilnahme an einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung

Die Teilnahme an einer als Deutsche Firmenlaufmeisterschaft ausgeschriebenen Laufveranstaltung steht weder als sportliche Betätigung im Betriebssport noch als Teilnahme an einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung in einem sachlichen Zusammenhang zur versicherten Tätigkeit.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 04.02.2020 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 1; SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1-2; SGB VII § 136 Abs. 3 Nr. 1; SGB IV § 7 Abs. 1 S. 2;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten steht die Anerkennung eines Sturzes während eines Firmenlaufes als Arbeitsunfall im Streit.

Die 1962 geborene Klägerin ist Angestellte der Stadt E und abgeordnet zum Jobcenter E (JC); dieses nimmt hinsichtlich der Leitungsfunktion die Aufgaben des Arbeitgebers wahr. Die Klägerin ist dort als Gleichstellungsbeauftragte versicherungspflichtig tätig.