FG Düsseldorf, vom 27.06.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 896/17
Anerkennungsfähigkeit gewinnmindernder Teilwertabschreibungen auf Darlehensforderungen unter verbundenen Gesellschaften im Außensteuerrecht
BFH, Urteil vom 19.06.2019 - Aktenzeichen I R 54/17
DRsp Nr. 2020/745
Anerkennungsfähigkeit gewinnmindernder Teilwertabschreibungen auf Darlehensforderungen unter verbundenen Gesellschaften im Außensteuerrecht
1. NV: Die fehlende Darlehensbesicherung gehört grundsätzlich zu den nicht fremdüblichen "Bedingungen" i.S. des § 1 Abs. 1AStG. Gleiches gilt für Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk (hier: Art. IV DBA-Großbritannien 1964/1970, Bestätigung des Senatsurteils vom 27.02.2019 - I R 73/16, BFHE 263, 525, BStBl II 2019, 394).2. NV: Art. 9 Abs. 1 OECD-Mustabk (hier: Art. IV DBA-Großbritannien 1964/1970) beschränkt den Korrekturbereich des § 1 Abs. 1AStG nicht auf sog. Preisberichtigungen, sondern ermöglicht auch die Neutralisierung der gewinnmindernden Ausbuchung einer Darlehensforderung oder einer Teilwertabschreibung hierauf (Bestätigung des Senatsurteils vom 27.02.2019 - I R 73/16, BFHE 263, 525, BStBl II 2019, 394).
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