FG München - Urteil vom 24.09.2015
13 K 554/13
Normen:
EStG § 9; EStG § 17 Abs. 1; EStG § 17 Abs. 4; EStG § 24 Nr. 2; GmbHG § 30; GmbHG § 31; GmbHG § 43;

Anfallen nachträglicher Werbungskosten nach einer Verlustrealisierung bei der Einziehung eines GmbH-Anteils

FG München, Urteil vom 24.09.2015 - Aktenzeichen 13 K 554/13

DRsp Nr. 2016/7069

Anfallen nachträglicher Werbungskosten nach einer Verlustrealisierung bei der Einziehung eines GmbH-Anteils

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 9; EStG § 17 Abs. 1; EStG § 17 Abs. 4; EStG § 24 Nr. 2; GmbHG § 30; GmbHG § 31; GmbHG § 43;

Gründe

I.

Im vorliegenden Verfahren streiten die Beteiligten darum, ob sich im Streitjahr 2008 ein Verlust nach § 17 EStG realisierte sowie ob damit zusammenhängend bei den Einkünften aus Kapitalvermögen nachträgliche Werbungskosten angefallen sind.