1. Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 29.12.2016 -
2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Der Antragsteller begehrt Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Versicherungsleistungen aus einem privaten Unfallversicherungsvertrag (Vers.Nr.: GA11-111111111-1) wegen eines Unfallgeschehens vom 27.06.2012.
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