Anforderungen an Darlegung einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung
BFH, Beschluß vom 27.03.1992 - Aktenzeichen III B 547/90
DRsp Nr. 1996/11465
Anforderungen an Darlegung einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung
»1. Im Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde wirft bei der derzeitigen Gesetzeslage die bloße Behauptung des Beschwerdeführers, der im Einkommensteuertarif berücksichtigte Grundfreibetrag sei verfassungsrechtlich zu niedrig, keine so offenkundige Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung auf, daß von der näheren Darlegung dieser grundsätzlichen Bedeutung abgesehen werden könnte.
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