BFH - Beschluß vom 27.03.1992
III B 547/90
Normen:
FGO §§ 74, 115 Abs. 2, Abs. 3 S. 1;
Fundstellen:
BB 1992, 1552
BFHE 168, 17
BStBl II 1992, 842
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg,

Anforderungen an Darlegung einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung

BFH, Beschluß vom 27.03.1992 - Aktenzeichen III B 547/90

DRsp Nr. 1996/11465

Anforderungen an Darlegung einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung

»1. Im Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde wirft bei der derzeitigen Gesetzeslage die bloße Behauptung des Beschwerdeführers, der im Einkommensteuertarif berücksichtigte Grundfreibetrag sei verfassungsrechtlich zu niedrig, keine so offenkundige Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung auf, daß von der näheren Darlegung dieser grundsätzlichen Bedeutung abgesehen werden könnte.