Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 12.08.2022, Az. 3 HK
Ziff. 2. Buchst. c) Doppelbuchst. dd) wird - teilweise zur Klarstellung - wie folgt neu gefasst:
"d) im Falle von Verträgen, die aufgrund eines Widerrufs des Kunden nicht durchgeführt wurden, den Zeitpunkt des Eingangs des Widerrufs."
2.Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen und wird bzw. bleibt die Klage abgewiesen.
3.Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin 40% und die Beklagte 60%.
4.Dieses Urteil und das in Ziff. 1 genannte Urteil - letzteres im Umfang seiner Bestätigung - sind vorläufig vollstreckbar.
5.Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
Beschluss
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 2.500,00 € festgesetzt.
I.
1. i) aa) bb) cc) j) "c) aa) bb) cc) dd) c) dd) c) dd)
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