FG München - Urteil vom 11.12.2002
1 K 1195/99
Normen:
OECD-Musterabkommen Art. 15 Abs. 2 ; EStG § 1 Abs. 1 S. 1 ; EStG § 2 Abs. 1 Nr. 4 ;
Fundstellen:
EFG 2003, 512

Anforderungen an den wirtschaftlichen Arbeitgeberbegriff bei Anwendung der 183-Tage-Regelung i. S. der DBA; Einkommensteuer 1995, 1996

FG München, Urteil vom 11.12.2002 - Aktenzeichen 1 K 1195/99

DRsp Nr. 2003/3274

Anforderungen an den "wirtschaftlichen Arbeitgeberbegriff" bei Anwendung der "183-Tage-Regelung" i. S. der DBA; Einkommensteuer 1995, 1996

1. Bei einer lediglich kurzfristigen nichtselbständigen Tätigkeit (bis zu 183 Tage im Jahr) steht dem Staat, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird, das Besteuerungsrecht nicht zu, wenn die Entlohnung dieser Tätigkeit von oder für einen nicht in seinem Staatsgebiet ansässigen Arbeitgeber erfolgt, und wenn die Vergütungen des Arbeitnehmers nicht von einer in seinem Staatsgebiet gelegenen Betriebsstätte (des im Ausland ansässigen) Arbeitgebers getragen werden. 2. Insoweit ist für die Doppelbesteuerungsabkommen ein wirtschaftlicher, mit dem Lohnsteuerrecht nicht identischer Arbeitgeberbegriff maßgeblich, wonach als Arbeitgeber derjenige Unternehmer zu verstehen ist, der die Vergütungen für die ihm geleistete unselbständige Arbeit wirtschaftlich trägt, sei es, dass er die Vergütungen unmittelbar dem betreffenden Arbeitgeber auszahlt, sei es, dass ein anderes Unternehmen für ihn mit diesen Arbeitsvergütungen in Vorlage tritt. Der wirtschaftliche Arbeitgeberbegriff beschränkt sich nicht alleine auf den Vergütungsvorgang, sondern setzt auch besondere Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und unselbständig Tätigem voraus.