FG Münster - Urteil vom 27.11.2002
7 K 559/99 F
Normen:
EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2 ; EStG § 4 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2003, 529

Anforderungen an die Annahme von Sonderbetriebsvermögen II

FG Münster, Urteil vom 27.11.2002 - Aktenzeichen 7 K 559/99 F

DRsp Nr. 2003/4028

Anforderungen an die Annahme von Sonderbetriebsvermögen II

1. Sonderbetriebsvermögen II (SBV II) kommt im Falle der Überlassung eines Betriebsgrundstücks durch einen Gesellschafter einer PersG an eine mit dieser PersG in ständiger Geschäftsbeziehung stehenden Gesellschaft nur in Betracht, wenn das Grundstück ein Mittel darstellt, besonderen Einfluss auf die PersG auszuüben und damit die Stellung in der PersG zu stärken.2. Die Beteiligung kann sowohl dadurch bestärkt werden, dass der Besitz des Grundstücks für das Unternehmen der PersG wirtschaftlich vorteilhaft ist, als auch dadurch, dass es der Mitunternehmerstellung des Gesellschafters dient.3. SBV II kann nur mit solchen Umständen gerechtfertigt werden, die ausschließlich oder zumindest überwiegend die Mitunternehmerstellung stärken. Soweit auch ein ursächlicher Zusammenhang der Verwendung mit der eigenen wirtschaftlichen Betätigung in Betracht kommt, spricht dies gegen die Zuordnung zum SBV II des Mitunternehmers.4. Auch im Rahmen einer Betriebsaufspaltung gehört ein Wirtschaftsgut, das ein Gesellschafter der Besitz-PersG der Betriebs-GmbH zur Nutzung überlässt, nur dann zum SBV des Gesellschafters bei der Besitz-PersG, wenn der Einsatz des Wirtschaftsguts in der Betriebs-GmbH durch die betrieblichen Interessen der Besitz-PersG veranlasst ist.