LG Bielefeld, vom 10.01.2003 - Vorinstanzaktenzeichen Qs 613/02
AG Bielefeld, vom 21.06.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Gs 2749/02
Anforderungen an die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses
BVerfG, Beschluß vom 06.05.2003 - Aktenzeichen 2 BvR 278/03
DRsp Nr. 2003/8281
Anforderungen an die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses
Den Anforderungen an die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ist genügt, wenn konkret Steuerart und Hinterziehungszeitraum sowie der Erkenntnisstand bei Beginn des Ermittlungsverfahrens bezeichnet sind.
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund nach § 93a Abs. 2BVerfGG nicht vorliegt (vgl. BVerfGE 90, 22 [24 ff.]). Sie hat keine Aussicht auf Erfolg.
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