Die Berufung der Beklagten gegen das am 26.04.2022 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.
Die Beklagten tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Berufungsverfahrens.
Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten dürfen die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit i.H. von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
I.
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