Der Beklagte wird verurteilt, an jeden der Kläger wegen überlanger Dauer des Klageverfahrens
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
I.
Die Kläger begehren Entschädigung nach § 198 des () für das seit dem 9. März 2010 anhängige und durch Urteil vom 7. Mai 2013, zugestellt am 17. Mai 2013 (Kläger) bzw. 28. Mai 2013 (Finanzamt —FA—), beendete Verfahren vor dem Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg, das die Einkommensteuer 2007 der Kläger zum Gegenstand hatte.
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