BFH - Beschluss vom 27.12.2011
III B 24/10
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, 3; FGO § 116 Abs. 5 S. 1;
Fundstellen:
BFH/NV 2012, 917
Vorinstanzen:
FG Münster, vom 30.11.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 3787/06

Anforderungen an die Darlegung der Abweichung der Vorentscheidung von einer höchstrichterlichen Entscheidung (z.B. BFH) i.R.e. Divergenzrüge

BFH, Beschluss vom 27.12.2011 - Aktenzeichen III B 24/10

DRsp Nr. 2012/7235

Anforderungen an die Darlegung der Abweichung der Vorentscheidung von einer höchstrichterlichen Entscheidung (z.B. BFH) i.R.e. Divergenzrüge

NV: Bei der Frage, ob durch einen längeren Auslandsaufenthalt eines Kindes der inländische Wohnsitz aufgegeben wird bzw. unter welchen Voraussetzungen ein inländischer Wohnsitz neu begründet wird, ist in die Gesamtwürdigung der tatsächlichen Umstände insbesondere einzubeziehen, wie oft und wie lange sich das Kind zwischenzeitlich im Inland aufgehalten hat und ob sich bei einem minderjährigen Kind aus den familiären und kulturellen Umständen am Aufenthaltsort Hinweise für das Entstehen neuer Beziehungen und die Lockerung der bisher bestehenden Bindungen ergeben.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, 3; FGO § 116 Abs. 5 S. 1;

Gründe

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