BFH - Beschluss vom 27.10.2015
I B 27/14
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; FGO § 116 Abs. 3 S. 3;
Fundstellen:
BFH/NV 2016, 749

Anforderungen an die Darlegung der Gründe für die Zulassung der Revision

BFH, Beschluss vom 27.10.2015 - Aktenzeichen I B 27/14

DRsp Nr. 2016/5727

Anforderungen an die Darlegung der Gründe für die Zulassung der Revision

1. NV: Zur abkommensrechtlichen Behandlung von Einkünften aus einem Werbe- und Ausrüstervertrag, den ein Berufssportler mit einem Sportartikelhersteller geschlossen hat. 2. NV: Der Senat lässt offen, ob das Vorliegen von Wiederaufnahmegründen die Zulassung der Revision rechtfertigt. 3. NV: Das Wiederaufnahmeverfahren hat nicht den Zweck, die Folgen einer unsorgfältigen Prozessführung nachträglich auszugleichen.

Zur ordnungsgemäßen Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung ist eine bestimmte abstrakte Rechtsfrage herauszustellen, der grundsätzliche Bedeutung zukommen soll. Erforderlich ist weiter ein konkreter und substantiierter Vortrag zur Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit eben dieser Frage. Hieran fehlt es, wenn zwar eine Vielzahl von Einzelproblemen aufgeworfen wird, ohne dass jedoch herausgearbeitet wird, welche bestimmte für die Entscheidung des Streitfalls erhebliche abstrakte Rechtsfrage der Kläger herausstellen möchte.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; FGO § 116 Abs. 3 S. 3;

Gründe

I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) war im Streitjahr (2009) angestellter Berufssportler des Y-Vereins. Er spielte außerdem in einer ausländischen Mannschaft. Wohnungen hatte er in Y und in seiner ausländischen Heimat (B) inne.