BVerfG - Beschluß vom 21.07.1992
1 BvR 959/85
Normen:
EStG § 19 Abs. 2 ; GG Art. 3 Abs. 1 ;
Fundstellen:
Information StW 1993, 119

Anforderungen an die Erfüllung verfassungsgerichtlicher Zeitvorgaben zur Neuregelung von Rechtsverhältnissen - Steuerrecht

BVerfG, Beschluß vom 21.07.1992 - Aktenzeichen 1 BvR 959/85

DRsp Nr. 2005/15860

Anforderungen an die Erfüllung verfassungsgerichtlicher Zeitvorgaben zur Neuregelung von Rechtsverhältnissen - Steuerrecht

Ist zum einen zu berücksichtigen, daß die Lösung so komplizierter Probleme wie die hier in Frage stehende Neuregelung der Besteuerung von Alterseinkünften auch nach ihrer Vorberatung innerhalb der Bundesregierung eine mehrjährige parlamentarische Arbeit beansprucht und zum anderen in Rechnung zu stellen, daß auf Gesetzgeber und Regierung die mit der deutschen Wiedervereinigung zusammenhängenden Probleme zukamen, stellt das Zögern des Gesetzgebers in Bezug auf die Neuregelung bislang noch keine Verletzung von Verfassungsrecht dar.

Normenkette:

EStG § 19 Abs. 2 ; GG Art. 3 Abs. 1 ;

Gründe:

Die Verfassungsbeschwerde richtet sich dagegen, daß der Gesetzgeber nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 1980 (BVerfGE 54, 11) die unterschiedliche Besteuerung von Pensionen und Renten bisher nicht neu geregelt hat. Gleichzeitig beantragt der Beschwerdeführer, dem Gesetzgeber eine Frist für die Anpassung der Besteuerung von Versorgungsbezügen zu setzen.

II.