BVerfG - Beschluß vom 26.08.1992 (2 BvR 478/92)
Die Beschwerdeführer haben sich vergeblich dagegen gewehrt, auch mit dem Teil ihrer Steuerschuld zur Einkommensteuer herangezogen zu werden, der prozentual dem Anteil des Verteidigungshaushalts am Bundeshaushalt [...]