BFH - Urteil vom 18.05.2021
I R 4/17
Normen:
KStG § 8 Abs. 3 Satz 2;
Fundstellen:
BB 2021, 2926
BFH/NV 2021, 1595
DB 2021, 2531
DStR 2021, 2506
DStRE 2021, 1401
DStZ 2021, 963
DZWIR 2022, 333
FR 2022, 955
GmbHR 2022, 107
IStR 2021, 893
IStR 2022, 216
NZG 2022, 131
VersR 2022, 457
ZIP 2021, 2385
Vorinstanzen:
FG Münster, vom 07.12.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 13 K 4037/13

Anforderungen an die Ermittlung fremdüblicher Darlehenszinssätze zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft innerhalb eines Konzerns

BFH, Urteil vom 18.05.2021 - Aktenzeichen I R 4/17

DRsp Nr. 2021/15935

Anforderungen an die Ermittlung fremdüblicher Darlehenszinssätze zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft innerhalb eines Konzerns

1. Für die Ermittlung fremdüblicher Darlehenszinssätze ist vor Anwendung der sog. Kostenaufschlagsmethode zu prüfen, ob die Vergleichswerte mithilfe der Preisvergleichsmethode ermittelt werden können. Das gilt auch für unbesichert gewährte Konzerndarlehen und unabhängig davon, ob die Darlehen von der Muttergesellschaft oder von einer als Finanzierungsgesellschaft fungierenden anderen Konzerngesellschaft gewährt worden sind. 2. Für die Beurteilung der Bonität ist nicht die durchschnittliche Kreditwürdigkeit des Gesamtkonzerns, sondern die Bonität der darlehensnehmenden Konzerngesellschaft maßgebend ("Stand alone"-Rating). Ein nicht durch rechtlich bindende Einstandsverpflichtungen anderer Konzernunternehmen verfestigter Konzernrückhalt ist nur zu berücksichtigen, falls ein konzernfremder Darlehensgeber der Konzerngesellschaft dadurch eine Kreditwürdigkeit zuordnen würde, die die "Stand alone"-Bonität der Gesellschaft übersteigt.

Tenor

Auf die Revision der Klägerin und die Anschlussrevision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 07.12.2016 – 13 K 4037/13 K,F aufgehoben.