FG Sachsen - Urteil vom 16.12.2021
8 K 623/21
Normen:
EStG § 4 Abs. 3;

Anforderungen an die Haftung für Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag

FG Sachsen, Urteil vom 16.12.2021 - Aktenzeichen 8 K 623/21

DRsp Nr. 2022/3751

Anforderungen an die Haftung für Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag

Tenor

Der Bescheid über die Haftung für Lohnsteuer vom 17.11.2020 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 19.05.2021 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 v.H. des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 3;

Tatbestand

Streitig ist die Haftung für Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag im Zeitraum Oktober 2011 bis Juli 2014.

Die Klägerin firmierte bis zum 20.11.2013 als G. GmbH. Geschäftszweck war die Herstellung und der Vertrieb von Schneeketten für Großfahrzeuge.