Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 31. März 2011 14 K 797/09 E aufgehoben.
Die Sache wird an das Finanzgericht Düsseldorf zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.
I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) erzielte in den Streitjahren neben Renteneinkünften Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie aus Vermietung und Verpachtung und gab jeweils Einkommensteuer– und Vermögensteuererklärungen ab.
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