Die Klägerin ist ein ehemaliger volkseigener Betrieb, der 1990 in eine GmbH im Anteilsbesitz der Treuhandanstalt umgewandelt wurde. Die Geschäftsführung der GmbH übernahm der bisherige Betriebsdirektor R.. Am 12. Februar 1991 trat die Treuhandanstalt R. und neun anderen Erwerbern je 10 v.H. des Anteilsbesitzes an der Klägerin ab. Im Anstellungsvertrag vom 21. Februar 1991 gewährte die Klägerin R., der seinerzeit 61 Jahre alt war, eine Pensionszusage, auf welche sie Rückstellungen bildete und dem Begünstigten von 1994 bis 1998 insgesamt rund 360.000 DM zahlte. Bei Gewährung der Pensionszusage wurde die Klägerin von dem verstorbenen Ehemann und Rechtsvorgänger der Beklagten beraten, der die Klägerin von 1990 bis 1996 steuerlich betreute.
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