BFH - Beschluss vom 10.06.2010
IX B 14/10
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1;
Fundstellen:
BFH/NV 2010, 1654
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 07.12.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 11 K 1609/06

Anforderungen an die Substanziierung einer Nichtzulassungsbeschwerde

BFH, Beschluss vom 10.06.2010 - Aktenzeichen IX B 14/10

DRsp Nr. 2010/13150

Anforderungen an die Substanziierung einer Nichtzulassungsbeschwerde

1. NV: Gehen die Kläger von einem so nicht festgestellten Sachverhalt aus und rügen sie im Kern lediglich eine (vermeintlich) unzutreffende Tatsachenwürdigung und fehlerhafte Rechtsanwendung durch das FG, also materiell-rechtliche Fehler, kann damit die Zulassung der Revision nicht erreicht werden. 2. NV: Auf angebotene Beweise, deren Erhebung auch in der mündlichen Verhandlung nicht beantragt wurde, kommt es im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde auch mangels entsprechender Verfahrensrügen nicht an.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1;

Gründe

Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Ihre Begründung entspricht schon nicht den Darlegungsanforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO); der geltend gemachte Zulassungsgrund ist auch nicht gegeben.

1.