FG Sachsen - Urteil vom 14.12.2007
2 K 1785/07
Normen:
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 3 ; AO § 30 ;

Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch einer augenärztlichen Gemeinschaftspraxis

FG Sachsen, Urteil vom 14.12.2007 - Aktenzeichen 2 K 1785/07

DRsp Nr. 2008/1974

Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch einer augenärztlichen Gemeinschaftspraxis

1. Die Angaben "Besuche" oder "Hausbesuche" im Fahrtenbuch für den Pkw einer augenärztlichen Gemeinschaftspraxis genügen insoweit den Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch, als Reiseziel, Reisezweck und berufliche Veranlassung aus den neben dem Fahrtenbuch existierenden Aufzeichnungen (hier: Eintragung der Namen der Patienten im ärztlichen Wochenkalender) ohne weiteres hergeleitet werden können. Der Überprüfung der neben dem Fahrtenbuch existierenden Unterlagen durch das Finanzamt stehen auch keine Gründe des Persönlichkeits- und Datenschutzes entgegen. 2. Ein Fahrtenbuch einer GbR, das keine Privatfahrten der Gesellschafter aufführt, obwohl nach den eigenen Angaben der GbR auf betrieblich veranlassten Hausbesuchsfahrten von einem Gesellschafter auch Einkaufsfahrten und damit privat veranlasste Umwegfahrten durchgeführt worden sind, ist auch dann nicht ordnungsgemäß und kann der Besteuerung nicht zugrunde gelegt werden, wenn diese privaten Umwegfahrten für sich gesehen Kurzstrecken gewesen sein sollten.

Normenkette:

EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 3 ; AO § 30 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Anwendung der 1%-Regelung.