EStG § 7b ; GG Art. 100 Abs. 1 ; StEinfG (Gesetz über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland vom 30. Juni 1959) § 1 Abs. 1 § 52 ;
Fundstellen:
BVerfGE 23, 146
Vorinstanzen:
FG Saarland, vom 05.11.1963 - Vorinstanzaktenzeichen I 2/63
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
BVerfG, Beschluß vom 06.03.1968 - Aktenzeichen 1 BvL 7/64
DRsp Nr. 1996/7822
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1GG
Eine Vorlage nach art. 100 Abs. 1 GG ist unzulässig, wenn die entscheidung im Ausgangsverfahren von der zur Prüfung gestellten Norm ersichtlich nicht abhängt.
Normenkette:
EStG § 7b ; GG Art. 100 Abs. 1 ; StEinfG (Gesetz über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland vom 30. Juni 1959) § 1 Abs. 1 § 52 ;
Gründe:
I.
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