BVerfG - Beschluß vom 14.05.1968 (2 BvL 9/68; 2 BvL 10/68; 2 BvL 11/68)
I. Der I., III. und IV. Senat des Hessischen Finanzgerichts in Kassel haben drei bei ihnen anhängige Verfahren, in denen nur noch eine Entscheidung aussteht, die ohne Beiziehung der ehrenamtlichen Finanzrichter ergehen [...]