FG Niedersachsen - Urteil vom 24.11.2011
10 K 275/11
Normen:
AO § 356; AO § 357;
Fundstellen:
AOStB 2012, 44
BB 2012, 432
MMR 2012, 778

Anforderungen an Rechtsbehelfsbelehrung eines Steuerbescheides

FG Niedersachsen, Urteil vom 24.11.2011 - Aktenzeichen 10 K 275/11

DRsp Nr. 2012/2937

Anforderungen an Rechtsbehelfsbelehrung eines Steuerbescheides

Zu den Anforderungen an eine Rechtsbehelfsbelehrung i. S. des § 356 Abs. 2 Satz 1 AO. Macht die FinVerw Angaben zur Form der Einspruchseinlegung, erwähnt dabei aber die Möglichkeit der Einspruchseinlegung per Email nicht ausdrücklich, so kann das zur Unrichtigkeit der Rechtsbehelfsbelehrung führen.

Normenkette:

AO § 356; AO § 357;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Zulässigkeit eines Einspruchs.

Der Kläger wohnt in F. Er betreibt in L den Gewerbebetrieb „P”. Für diesen Betrieb werden die Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 der Abgabenordnung (AO) vom Beklagten (dem Finanzamt – FA–) gesondert festgestellt. Da der Kläger für die Jahre 2006 und 2007 zunächst keine Feststellungserklärungen abgab, schätzte das FA jeweils einen Gewinn und erließ entsprechende Feststellungsbescheide, die unter dem Vorbehalt der Nachprüfung standen.