Auf die Revision der Beklagten und der Streithelferin wird das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe - 17. Zivilsenat - vom 14. Juli 2015 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsrechtszugs, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Die Klägerin begehrt von der Beklagten aus eigenem und abgetretenem Recht ihres Ehemannes und ihres Sohnes Schadensersatz wegen behaupteter fehlerhafter Anlageberatung.
In Streit stehen Beteiligungen der Klägerin und ihrer Angehörigen an dem von der Streithelferin der Beklagten initiierten Dachfonds "König & Cie. International Private Equity GmbH & Co. KG" (INPEQ).
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