FG Baden-Württemberg - Urteil vom 22.12.2014
6 K 238/14
Normen:
EStG § 4 Abs. 4; EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 4; EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 7;

Angemessenheit und Betriebsausgabenabzug von Aufwendungen für die Anschaffung und den Unterhalt eines Supersportwagens durch ein im Umfeld des Automobilrennsports tätiges Zulieferunternehmen

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.12.2014 - Aktenzeichen 6 K 238/14

DRsp Nr. 2015/16366

Angemessenheit und Betriebsausgabenabzug von Aufwendungen für die Anschaffung und den Unterhalt eines Supersportwagens durch ein im Umfeld des Automobilrennsports tätiges Zulieferunternehmen

1. Bei Aufwendungen eines in der Automobilbranche und im Automobilrennsport tätigen Unternehmens für Leasing und Unterhalt eines Supersportwagens handelt es sich nicht um solche „für ähnliche Zwecke” wie für Jagd, Fischerei, Segel- und Motorjachten i. S. d. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 4 EStG, wenn und soweit bei der betrieblichen Nutzung des Fahrzeugs nicht die Repräsentation des Unternehmens im Allgemeinen, sondern konkret seine Identifizierung mit dem Fahrzeughersteller und dessen Rennsportbereich im Vordergrund steht. 2. Bei der Prüfung, ob unangemessener betrieblicher Repräsentationsaufwand i. S. d. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 7 EStG vorliegt, sind alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen. Neben der Größe des Unternehmens, der Höhe des längerfristigen Umsatzes und des Gewinns sind vor allem die Bedeutung des Repräsentationsaufwands für den Geschäftserfolg nach der Art der ausgeübten Tätigkeit und seine Üblichkeit in vergleichbaren Betrieben als Beurteilungskriterien heranzuziehen.