FG Niedersachsen - Urteil vom 09.12.2020
9 K 51/19
Normen:
EStG § 4 Abs. 4;

Anmeldung von Einkommensteuerforderungen zur Insolvenztabelle

FG Niedersachsen, Urteil vom 09.12.2020 - Aktenzeichen 9 K 51/19

DRsp Nr. 2022/16832

Anmeldung von Einkommensteuerforderungen zur Insolvenztabelle

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 4;

Tatbestand

Streitig ist die Begründetheit von Widersprüchen des Klägers und Insolvenzschuldners gegen vom beklagten Finanzamt zur Insolvenztabelle angemeldete Forderungen wegen Einkommensteuer 2007 bis 2014.

Materiell-rechtlich streiten die Beteiligten über die Höhe der Betriebseinnahmen (Streitjahre 2007 bis 2013) und -ausgaben (Streitjahre 2010 bis 2014).

Der Kläger ist Inhaber eines gewerblichen Einzelunternehmens. Gegenstand dieses Unternehmens ist der Betrieb und die Vermarktung von verschiedenen Services im Bereich Mobil-Kommunikation und Internet sowie die Erstellung von Software für Kommunikationslösungen.