Die Revision gegen das Urteil des 12. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 15. September 2022 wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
Der Kläger war Sachwalter in dem in Eigenverwaltung geführten Insolvenzverfahren über das Vermögen der XXX GmbH (nachfolgend: Schuldnerin). Das Insolvenzverfahren wurde am 30. November 2020 nach rechtskräftiger Bestätigung eines Insolvenzplans aufgehoben. Der Kläger führt den vorliegenden Insolvenzanfechtungsprozess gegen die beklagte B. fort. Er verlangt Rückgewähr von Einfuhrumsatzsteuerzahlungen.
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