FG Düsseldorf - Urteil vom 18.12.1998
18 K 4582/95 AO
Normen:
AO § 228 Satz 2; AO § 229 Abs. 1 ; AO § 231 Abs. 1 ; AO § 232 ; AO § 273 Abs. 1 ; AO § 273 Abs. 2 ;

Anrechnungsverfügung; Zahlungsverjährung; Unterbrechung; Aufteilung - Verjährung bei wegen Fälschung der LSt-Karte fehlerhafter

FG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.1998 - Aktenzeichen 18 K 4582/95 AO

DRsp Nr. 2001/1639

Anrechnungsverfügung; Zahlungsverjährung; Unterbrechung; Aufteilung - Verjährung bei wegen Fälschung der LSt-Karte fehlerhafter

1. Eine aufgrund Fälschung der Lohnsteuerkarte fehlerhafte Anrechnungsverfügung bewirkt keine Unterbrechung der Verjährung des sich bei zutreffender Abrechnung ergebenden Zahlungsanspruchs der Finanzbehörde (Abgrenzung zum Urteil des BFH vom 30.04.1996 VII R 122/94, BFH/NV 1996, 866). 2. Eine analoge Anwendung des bei Änderung der Steuerfestsetzung geltenden Aufteilungsmaßstabes (§ 273 Abs. 1 AO) auf wegen einer bislang fehlerhaften Abrechnung rückständige Steuern scheidet bereits wegen der in diesem Fall nicht erfüllten Voraussetzung der Tilgung der bisher festgesetzten Steuer (§ 273 Abs. 2 AO) aus.

Normenkette:

AO § 228 Satz 2; AO § 229 Abs. 1 ; AO § 231 Abs. 1 ; AO § 232 ; AO § 273 Abs. 1 ; AO § 273 Abs. 2 ;

Tatbestand: