Streitig ist die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für die Anschaffung einer Infrarot-Wärmekabine als außergewöhnliche Belastungen.
Die ledige Klägerin erzielte im Streitjahr 2011 als angestellte Qualitätsfachingenieurin Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sowie als Eigentümerin von verschiedenen Vermietungsobjekten Verluste aus Vermietung und Verpachtung. Ausweislich des Schwerbehindertenausweises vom 28.05.2009 betrug der Grad ihrer Behinderung 50. Seit 13.12.2011 beträgt der Grad der Behinderung 60.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|