Im Streitfall erhielt der Kläger nach der Einbringung einen Gesellschaftsanteil von 880.000 DM. Sein Kapitalkonto betrug nach Umwandlungsbilanz 1.408.675 DM. In Höhe des Differenzbetrags von 528.675 DM buchte die GmbH eine Darlehensschuld ein. Die Anschaffungskosten der GmbH-Anteile sind wie folgt zu ermitteln: Ansatz des eingebrachten Betriebsvermögens (1.408.675 DM) abzüglich gemeiner Wert der eingeräumten Darlehensforderung (528.675 DM) = Anschaffungskosten der GmbH-Anteile (880.000 DM).
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