FG Münster - Urteil vom 20.11.2018
2 K 156/18 E
Normen:
EStG a.F. § 7g Abs. 4 S. 1; EStG a.F. § 7g Abs. 1 S. 2 Nr. 2b;
Fundstellen:
DStRE 2019, 793
DStZ 2019, 131
EFG 2019, 253

Ansetzen des privaten Nutzungsanteils eines PKW anhand des Fahrtenbuches; Einkommensteuerliche Anerkennung eines Investitionsabzugsbetrag für einen PKW; Einkommensteuerliche Anerkennung einer abgezogenen Sonderabschreibung für einen PKW

FG Münster, Urteil vom 20.11.2018 - Aktenzeichen 2 K 156/18 E

DRsp Nr. 2019/934

Ansetzen des privaten Nutzungsanteils eines PKW anhand des Fahrtenbuches; Einkommensteuerliche Anerkennung eines Investitionsabzugsbetrag für einen PKW; Einkommensteuerliche Anerkennung einer abgezogenen Sonderabschreibung für einen PKW

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

EStG a.F. § 7g Abs. 4 S. 1; EStG a.F. § 7g Abs. 1 S. 2 Nr. 2b;

Tatbestand

Die Kläger sind zwischenzeitlich geschiedene Eheleute, die in den Streitjahren, 2009 bis 2014, zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden.

Der Kläger hatte in den Streitjahren einen Gewerbebetrieb inne, der die Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der IT und den Vertrieb von Hard- und Software zum Gegenstand hatte. Den Gewinn ermittelte er durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 i.V.m. § 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG).