Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
Die Kläger sind zwischenzeitlich geschiedene Eheleute, die in den Streitjahren, 2009 bis 2014, zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden.
Der Kläger hatte in den Streitjahren einen Gewerbebetrieb inne, der die Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der IT und den Vertrieb von Hard- und Software zum Gegenstand hatte. Den Gewinn ermittelte er durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 i.V.m. § 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG).
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