LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 03.06.2021
L 14 AL 91/17
Normen:
SGG § 193;
Vorinstanzen:
SG Potsdam, vom 09.05.2017 - Vorinstanzaktenzeichen S 6 AL 123/15

Anspruch auf ArbeitslosengeldBegriff der BeschäftigungslosigkeitLeistungsrechtliches Beschäftigungsverhältnis

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 03.06.2021 - Aktenzeichen L 14 AL 91/17

DRsp Nr. 2021/17646

Anspruch auf Arbeitslosengeld Begriff der Beschäftigungslosigkeit Leistungsrechtliches Beschäftigungsverhältnis

1. Unständige Beschäftigungen im Sinne des § 27 Abs 3 Nr 1 SGB III liegen nicht vor, wenn sich die übernommenen Tätigkeiten vereinbarungsgemäß in regelmäßigen zeitlichen Abständen wiederholen. 2. Ein Beschäftigungslosigkeit im Sinne von § 138 Abs 1 Nr 1 SGB III ausschließendes Dauerbeschäftigungsverhältnis liegt nicht vor, wenn weder der Arbeitgeber verpflichtet ist, der Beschäftigten regelmäßige Einsatzzeiten anzubieten, noch diese verpflichtet ist, ihr angebotene Dienste anzunehmen (Anschluss an BSG vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R = BSGE 120, 99-113 = SozR 4-2400 § 7 Nr 25, und BAG vom 16.5.2012 - 5 AZR 268/11 = BAGE 141, 348-359). Die Beschäftigte unterliegt dann an den Tagen zwischen ihren Einsätzen mangels Arbeitsverhältnis keiner Dienstbereitschaft und kann frei über ihre Arbeitskraft entscheiden. 3. § 7 Abs 3 SGB IV betrifft ausschließlich das versicherungs- und beitragsrechtliche Beschäftigungsverhältnis, lässt indes keine Rückschlüsse auf das – ohnehin nur für das Arbeitsförderungsrecht relevante und dort nicht gesondert geregelte – leistungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis zu.