Auf die Berufung der Verfügungsklägerin wird das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam vom 7. April 2021 -
Die Verfügungsbeklagten werden verurteilt, es bei Meidung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu unterlassen, wörtlich oder sinngemäß zu äußern,
- Die allermeisten der seit dem Jahresbeginn infolge einer Covid-19-Erkrankung gestorbenen P... seien Bewohner von zwei Seniorenheimen in der Stadt. Allein in der Einrichtung "H... K..." in der Innenstadt seien 16 Bewohner gestorben, nachdem sie sich mit Sars-CoV-2 angesteckt hätten.
und/oder
- Schon vor Weihnachten sei die Infektionslage im "H... K..." besorgniserregend und als besonders dynamisch eingeschätzt gewesen. Jetzt seien bereits 16 Menschen tot.
und/oder
- Wie viele derzeit noch infiziert seien, sei unklar.
und/oder
- Die letzten Tests seien durch das Heimpersonal derart dilettantisch durchgeführt worden, dass sie (die Abstriche) nun wiederholt werden müssen.
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