BFH - Beschluss vom 28.07.2022
II B 98/21
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; FGO § 135 Abs. 2;
Fundstellen:
BB 2022, 1941
BFH/NV 2022, 1063
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 06.10.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 755/20

Anspruch auf eine umfassende GrunderwerbsteuerbefreiungBegriff der wirtschaftlichen EinheitBaulandqualifikation als wesentliches Kriterium für die Zusammenfassung von Flurstücken zu einer wirtschaftlichen Einheit

BFH, Beschluss vom 28.07.2022 - Aktenzeichen II B 98/21

DRsp Nr. 2022/12364

Anspruch auf eine umfassende Grunderwerbsteuerbefreiung Begriff der wirtschaftlichen Einheit Baulandqualifikation als wesentliches Kriterium für die Zusammenfassung von Flurstücken zu einer wirtschaftlichen Einheit

NV: Ob die Qualifikation einzelner Flurstücke als Bauland einer gemeinsamen Zweckbestimmung von landwirtschaftlich genutzten Flächen entgegensteht, ist im Einzelfall zu entscheiden.

Tenor

Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 06.10.2021 – 5 K 755/20 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; FGO § 135 Abs. 2;

Gründe

I.