LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 21.05.2021
L 13 EG 14/20
Normen:
BEEG § 1; BEEG § 4 Abs. 3 S. 2 Nr. 1; BEEG § 4 Abs. 4 S. 1-2 und S. 3 Nr. 1 -2; BEEG § 26 Abs. 2; SGB III § 328 Abs. 3 S. 2;
Vorinstanzen:
SG Detmold, vom 20.05.2020 - Vorinstanzaktenzeichen S 23 EG 5/18

Anspruch auf Elterngeld unter Berücksichtigung eines PartnerschaftsbonusAnforderungen an die Ermittlung der Stundenzahl für den Stundenkorridor von nicht weniger als 25 und nicht mehr als 30 Wochenstunden im Durchschnitt des MonatsBerücksichtigung abweichender Arbeitszeitregelungen der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.05.2021 - Aktenzeichen L 13 EG 14/20

DRsp Nr. 2021/18549

Anspruch auf Elterngeld unter Berücksichtigung eines Partnerschaftsbonus Anforderungen an die Ermittlung der Stundenzahl für den Stundenkorridor von nicht weniger als 25 und nicht mehr als 30 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats Berücksichtigung abweichender Arbeitszeitregelungen der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit

1. Im Rahmen der Ermittlung der Stundenzahl für den Stundenkorridor des § 4 Abs. 4 Satz 3 Nr. 2 BEEG ist nur bezahlte Arbeitszeit (also neben tatsächlich gearbeiteten und bezahlten Stunden auch Zeiten, in denen Erwerbseinkommen ohne Arbeitsleistung bezogen wird, wie Urlaubstage, gesetzliche Feiertage und Zeiten der Lohnfortzahlung) zu berücksichtigen. Unbezahlte Stunden in Form von Bereitschaftsdiensten während des Urlaubs, Fortbildungen, betrieblichen Gesundheitsuntersuchungen und Fahrtzeiten sind nicht hinzuzurechnen. 2. Abweichende Arbeitszeitregelungen der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit sind zu berücksichtigen – hier im Falle des für allgemeinverbindlich erklärten Rahmentarifvertrages für gewerbliche Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk.

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 20.05.2020 wird zurückgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten der Kläger im Berufungsverfahren.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BEEG § 1; BEEG § 4 Abs. 3 S. 2 Nr. 1;