LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 16.12.2021
L 17 EG 2/21
Normen:
SGG § 193;
Fundstellen:
DStR 2022, 1824
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 30.03.2021 - Vorinstanzaktenzeichen S 3 EG 15/20

Anspruch auf ElterngeldKeine Berücksichtigung von Abzügen für eine Krankenversicherung beim Einkommen nach der Geburt bei freiwillig gesetzlich VersichertenEinheitliche Bestimmung der Abzugsmerkmale für den Bemessungszeitraum und den Bezugszeitraum

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.12.2021 - Aktenzeichen L 17 EG 2/21

DRsp Nr. 2022/6044

Anspruch auf Elterngeld Keine Berücksichtigung von Abzügen für eine Krankenversicherung beim Einkommen nach der Geburt bei freiwillig gesetzlich Versicherten Einheitliche Bestimmung der Abzugsmerkmale für den Bemessungszeitraum und den Bezugszeitraum

Bei der Berechnung des Elterngeldes sind bei freiwillig gesetzlich Versicherten keine Abzüge für die Kranken- und Pflegeversicherung vom Einkommen vorzunehmen. Bei der Berechnung des Elterngeldes sind die Abzugsmerkmale für den Bemessungszeitraum und den Bezugszeitraum einheitlich zu bestimmen.

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 30. März 2021 insoweit aufgehoben, als der Klägerin Gerichtskosten nach § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGG in Höhe von 150 Euro auferlegt worden sind.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGG § 193;

Tatbestand

Die 1983 geborene Klägerin begehrt höheres Elterngeld, insbesondere unter Berücksichtigung von Abzügen für die Krankenversicherung beim Einkommen nach der Geburt.