Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 21.12.2016 -
Die Klage wird abgewiesen.
II.Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt von der Beklagten die Entfernung einer Abmahnung aus seiner Personalakte.
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