OLG Brandenburg - Urteil vom 07.12.2021
2 U 33/21
Normen:
BGB § 839 Abs. 1; GG Art. 34; StHG § 1 Abs. 1; AO § 88 Abs. 1; EStG § 22 Nr. 5;
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/Oder, vom 05.07.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 14 O 30/20

Anspruch auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten für einen Einspruch in einem BesteuerungsverfahrenAnspruch aus AmtshaftungPrimäre Pflicht der öffentlichen Verwaltung zum rechtmäßigen HandelnZahlung aus einer vor dem Jahr 2005 geschlossenen Direktversicherung

OLG Brandenburg, Urteil vom 07.12.2021 - Aktenzeichen 2 U 33/21

DRsp Nr. 2022/1348

Anspruch auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten für einen Einspruch in einem Besteuerungsverfahren Anspruch aus Amtshaftung Primäre Pflicht der öffentlichen Verwaltung zum rechtmäßigen Handeln Zahlung aus einer vor dem Jahr 2005 geschlossenen Direktversicherung

1. Auf die Berufung des Beklagten wird das am 5. Juli 2021 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) - Einzelrichter - zum Aktenzeichen 14 O 30/20 abgeändert. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

Beschluss

Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 686,39 € festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 839 Abs. 1; GG Art. 34; StHG § 1 Abs. 1; AO § 88 Abs. 1; EStG § 22 Nr. 5;

Gründe:

I.

Das beklagte Land wendet sich gegen seine Verurteilung zur Tragung von Rechtsanwaltskosten, die für den Einspruch in einem Besteuerungsverfahren angefallen sind.