Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 24.11.2017 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin auch im Berufungsverfahren. Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Höhe der großen Witwenrente der Klägerin.
Die am 00.00.0000 geborene Klägerin ist polnische Staatsangehörige und übersiedelte im Januar 1995 in die Bundesrepublik Deutschland. Sie heiratete am 00.00.0000 den am 00.00.0000 in Oberschlesien geborenen D (im Folgenden: Versicherter).
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