BFH - Beschluss vom 09.12.2010
I B 28/10
Normen:
AEUV Art. 56; AEUV Art. 57;
Vorinstanzen:
FG Hessen, vom 17.12.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 2970/08

Anspruch auf Freistellung und Erstattung der Abzugsteuer gegenüber dem Finanzamt durch einen beschränkt steuerpflichtigen Vergütungsgläubiger

BFH, Beschluss vom 09.12.2010 - Aktenzeichen I B 28/10

DRsp Nr. 2011/7667

Anspruch auf Freistellung und Erstattung der Abzugsteuer gegenüber dem Finanzamt durch einen beschränkt steuerpflichtigen Vergütungsgläubiger

NV: Es ist nicht i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO klärungsbedürftig, dass das (bisherige) Erstattungsverfahren des § 50 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 EStG 2002 a.F. - in Ergänzung zum Grundsatz, dass im Abzugsverfahren die im unmittelbaren Zusammenhang mit der steuerpflichtigen Tätigkeit stehenden, vom Vergütungsgläubiger "mitgeteilten" Betriebsausgaben berücksichtigt werden - den unionsrechtlichen Anforderungen in ausreichender Weise Rechnung getragen hat. Neben diesem Verfahren besteht kein Anspruch des Vergütungsgläubigers auf ein weiteres Erstattungsverfahren beim Finanzamt.

Normenkette:

AEUV Art. 56; AEUV Art. 57;

Gründe

I.

Streitig ist, ob einem ausländischen (beschränkt steuerpflichtigen) Vergütungsgläubiger, dessen Vergütung dem inländischen Steuerabzugsverfahren unterworfen wurde, unter Hinweis auf beim Abzugsverfahren nicht berücksichtigte Betriebsausgaben ein eigenständiger Anspruch auf Freistellung und Erstattung der Abzugsteuer gegenüber dem Finanzamt zusteht.