LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 15.12.2021
L 3 R 693/14
Normen:
SGB VI § 46 Abs. 2a Hs. 2;
Vorinstanzen:
SG Köln, vom 30.06.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 7 R 1591/12

Anspruch auf Gewährung einer Hinterbliebenenrente in der gesetzlichen RentenversicherungAnforderungen an die Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer Versorgungsabsicht

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.12.2021 - Aktenzeichen L 3 R 693/14

DRsp Nr. 2022/6360

Anspruch auf Gewährung einer Hinterbliebenenrente in der gesetzlichen Rentenversicherung Anforderungen an die Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer Versorgungsabsicht

1. Leidet der Versicherte zum Zeitpunkt der Eheschließung bereits erkennbar an einer lebensbedrohlichen Erkrankung, ist dies als ein die Annahme einer Versorgungsehe bestätigender äußerer Umstand anzusehen. 2. Zur Erfüllung des Ausnahmetatbestandes des § 46 Abs. 2a SGB VI muss sich das Gericht grundsätzlich die volle Überzeugung im Sinne einer an Gewissheit grenzenden Wahrscheinlichkeit vom Vorliegen oder Nichtvorliegen der Tatsachen verschaffen – hier verneint für den Vortrag, die Klägerin sei nach einer Scheidung und der Eheschließung der Halbschwester mit dem Versicherten die "faktische Ehefrau" des Versicherten gewesen.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 30.06.2014 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB VI § 46 Abs. 2a Hs. 2;

Tatbestand